Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610

 

Grundlage für die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle für neue oder wesentlich veränderte Abwasserleitungen ist die DIN EN 1610. Für in Betrieb befindliche Abwasserleitungen gilt die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30. Daneben sind besonders das jeweilige Landeswassergesetz und die Satzung der Gemeinde relevant. Die Dichteitsprüfung DIN EN1610 ist eine europäische technische Norm, in der die Verfahren der Abwasser-Dichtheitsprüfung verbindlich festgelegt werden.

Gemäß DIN EN 1610 und Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139 muss eine neu erstellte Abwasserleitung, Revisionsschacht und zugehörige Elemente vor einer Inbetriebnahme durch eine Druckprüfung mit Wasser oder mit Luft auf Dichtheit geprüft werden, genannt LC und LD (Luft) und W (Wasser).

 

Eine Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 kann ebenfalls von der Kommune gefordert werden wenn das betreffende Anwesen im Wasserschutzgebiet liegt (in der Regel aller 10 Jahre), das Anwesen älter als 40 Jahre ist, oder eine Kanalsanierungsmaßnahme durchgeführt wurde.

Die DIN EN 1610 schreibt auch ein Protokoll vor, nach dem die Dichtheitsprüfung abgenommen bzw. dokumentiert werden muss. Beim Hausbau müssen Bauherren darauf achten, dass sie sich von der Baufirma oder dem Bauträger ein entsprechendes Protokoll vorlegen lassen. Es wird empfohlen, dieses Dichtheitsprotokoll vor Bauabnahme zur Kontrolle der Sachkunde etc. der Gemeinde vorzulegen.

Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist je nach Abwassersatzung aufzubewahren oder der Kommune vorzulegen. Es enthält gemäß DIN EN 1610 i.w. folgende Inhalte: Auftraggeber, Auftraggeber, Prüfort, Datum, Uhrzeit, Adresse / Schachtnummer, Bestandsdaten des Objektes (Kanalart, Nennweite etc.), Prüfvorschriften, Drücke, Toleranzen etc. sowie das Ergebnis der Prüfung. 

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